Frauengold (später auch Frauengold-N) ist ein Stärkungsmittel, das ab 1953 von dem
gleichnamigen Flensburger Unternehmen rezeptfrei in Drogerien, Apotheken und
Reformhäusern angeboten wurde. Es handelte sich um ein Herz-Kreislauf-Tonikum,
für das gezielt mit seiner beruhigenden und stimmungshebenden Wirkung geworben
wurde.
Diese beruhte offenbar vor allem auf einem Alkoholgehalt
von 16,5 Volumenprozent.
Am 19. August 1981 wurde Frauengold vom Bundesgesundheitsministerium verboten,
weil es Aristolochiasäuren enthielt. Diese Wirkstoffe der Osterluzei gelten als
krebsfördernd und nierenschädigend.
Kritiker sahen durch die weite Verbreitung und den Erfolg von Frauengold eine
Fortsetzung des „Kölnisch-Wasser-Alkoholismus“ aus dem 19. Jahrhundert,
bei dem Frauen - mangels Zugang zu hochprozentigen alkoholischen Getränken -
als Duftwasser oder Medizin (wie der Klosterfrau Melissengeist) deklarierte
ethanolhaltige Tinkturen tranken.
Beworben wurde das Mittel anfangs unter anderem mit dem Claim „Nimm Frauengold und Du blühst auf!“.
Unterschwellig sollte wohl auch eine leichtere Erträglichkeit von
Menstruationsbeschwerden suggeriert werden; dazu wurde 1955 der Claim
„Frauengold schafft Wohlbehagen, wohlgemerkt - an allen Tagen.“ eingeführt.